Spendenabsetzbarkeit wird auf gesamten gemeinnützigen Bereich ausgeweitet und vereinfacht (hoffentlich)

Jeder Verein und jede Körperschaft hat mit 1. Jänner 2024 die Möglichkeit, vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid zu bekommen um auf die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden, wenn sie Formalkriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt. Somit können Spenden an diesen Verein bzw. Körperschaft von der Steuer abgezogen werden. Neben der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit wurden mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz auch Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung gesetzt.

https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Aktuell/Reform-Spendenabsetzbarkeit.html