Offene Briefe

Hier veröffentlichen wir unsere Korrespondenz, nach und nach.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ludwig, sehr geehrtes Team von „Eine STADT. Ein BUCH.“

Wir freuen uns, dass mit der Aktion “Eine STADT. Ein BUCH.” das Lesen und die Literatur in Wien gefördert wird. Vor allem für junge Leser*innen ist die Aktion eine großartige Gelegenheit, um an aktuelle Veröffentlichungen und Klassiker herangeführt zu werden. Leider ist auch dieses Jahr wieder keine weibliche Autorin ausgewählt worden. Von insgesamt 21 veröffentlichten Monografien sind 15 von Männern geschrieben, aber nur 6 von Frauen – weniger als ein Viertel. In der Kurzgeschichtensammlung mit Erzählungen von 29 Autor*innen aus dem Jahr 2022 machen Sie – bzw. die Jury des echo medienhaus’- ja sogar selbst vor, wie es geht: Hier finden sich von 29 Texten sogar 15 Frauen. Wieso stehen die Frauen also bei den Monografien noch immer hintenan? Der Fehler liegt nicht (nur) bei den Entscheider*innen – wer im echo medienhaus verantwortlich ist, wird leider nicht offengelegt – sondern auch im System: Studien (Schuchter 2021, Seifert 2021, etc.) zeigen, dass Männer Männer rezensieren. Die weibliche Literaturproduktion erhält weniger öffentliche Präsenz als die der Männer. Texte von Autorinnen werden deutlich schlechter bewertet und ihre Themen als irrelevant dargestellt. Autorinnen werden vom Literaturkanon ausgeschlossen oder als Ausnahmeerscheinungen behandelt. Nun müsste es doch aber in Ihrem Interesse und vor allem in Ihrer Verantwortung liegen, dies zu ändern. Ausreichend relevante Autorinnen gibt es ja in Österreich, wie die Veröffentlichung von 2020 zeigt. In der Begründung für die Auswahl von “Der Vorleser” als das diesjährige Buch erfahren wir, das Buch „Der Vorleser“ sei für „Eine STADT. Ein BUCH.“ ein Glücksfall, gehe es darin doch um die Bedeutung des Lesens als wichtigste Kulturtechnik. “Wir wollen im Rahmen der Aktion auch auf die leider noch immer hohen Lesedefizite innerhalb der österreichischen Bevölkerung sowie die bestehenden Angebote für Betroffene – etwa bei den Wiener Volkshochschulen – hinweisen.” Ein ehrbares Ziel. Leider weisen Sie mit der Auswahl auch auf die weiterhin bestehenden Defizite in Bezug auf die Förderung der Literaturproduktion und -rezeption von Frauen hin. Wir, die IG feministische Autorinnen ≠igfem, fordern eine feministische Agenda in Literatur, Politik und Öffentlichkeit! Wir kämpfen für die Gleichberechtigung von Frauen und erwarten diesbezüglich Ihre ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Gerlinde Hacker
Dorothea Pointner
≠igfem

Antwort von Mag. (FH) Judith Haunold auf: Betreff: „Gierig auf den Galgen“ von F. Klenk

Antwort von Mag. (FH) Judith Haunold auf: Betreff: „Gierig auf den Galgen“ von F. Klenk, Falter 37/23
“Mit Enttäuschung habe ich den Essay von Florian Klenk zum Fall Teichmeister gelesen. Ausführlich widmet sich Herr Klenk den Protesten, skizziert die Lynchjustiz, prangert den digitalen Vigilantismus an und wundert sich tatsächlich, dass Frauen zu so drastischen Maßnahmen greifen. Dabei hätte ein Blick in die Statistik genügt, um von der Irritation zur Erkenntnis zu gelangen.
Im Bericht „Zahlen und Fakten zu sexueller Gewalt gegen Frauen“ mit Stand März 2021 der Frauenberatungsstellen steht Folgendes: „8,8 % der Frauen, die eine Vergewaltigung erlebten, erstatten Anzeige“ (Seite 5). „Die höchste Verurteilungsquote findet sich im Jahr 1995 mit 25,3%. Seither ist dieser Wert im Sinken. 2019 wurden nur 10,34% der Täter nach einer Anzeige auch verurteilt“ (Seite 6). Anschaulich dargestellt werden die niedrigen Verurteilungsraten auch im Bericht „Sexuelle Gewalt an Frauen: einige Zahlen“ vom Bund Autonome Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt Österreich (https://wwww.sexuellegewalt.at/informieren/zahlen-fakten/) auf Seite 5. 2019 waren von 912 Anzeigen nur 98 erfolgreich. Angesichts dieser Realität sollte ein schwindendes Vertrauen in die Justiz niemanden mehr wundern. Zudem ist das Strafausmaß bei Delikten gerade Kindern gegenüber lächerlich gering. Ein Opfer von sexueller Gewalt und Missbrauch leidet lebenslänglich an den Folgen. Warum sollten Täter also nicht auch lebenslänglich für ihre Taten büßen?
Nur mit einer Aussage hat Herr Klenk recht: Der Staat ist gefordert. Das Strafrecht schützt die Täter (im Zweifel für den Angeklagten) und lässt die Opfer im Stich. Die Justiz folgt diesem Irrtum des Patriarchats. Herr Klenk sollte sich mit den Ursachen des Zorns auseinandersetzen, statt das streng formalisierte System hochzuloben und in dieser Sache von Fairness zu sprechen. Bei dieser niedrigen Verurteilungsrate ist das Wort Fairness garantiert nicht angebracht.” Mag. (FH) Judith Haunold

Offener Brief an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

Sehr geehrte Frau Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab, anlässlich des Equal Pension Day 2023 am 4. August müssen wir einmal mehr auf die eklatante Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft hinweisen. An diesem Tag haben Männer im laufenden Jahr bereits so viel Pension erhalten, wie Frauen für das ganze Jahr zugestanden wird. Im Vergleich zu 2022 bedeutet der Equal Pension Day 2023 eine Verbesserung um einen (!) Tag. In diesem Tempo werden bei gleichbleibendem Pensionsalter erst jene Frauen die gleiche Pensionshöhe erhalten, die in rund 80 Jahren geboren werden! Der folgende Hinweis stammt aus dem Informationsblatt des Bundesministeriums zum Equal Pension Day: “Es [das Gender Pension Gap [sic!]] ist kein Maß für Wohlstand (bzw. Armut) oder Diskriminierung, sondern Gradmesser von persönlicher ökonomischer Autonomie durch die Pensionsleistung”. Unter den herrschenden Bedingungen ist persönliche ökonomische Autonomie für Frauen unmöglich zu erreichen. Und wirtschaftliche Abhängigkeiten resultieren in Diskriminierung! Die Durchrechnungszeiträume für die Pension sind an einem Männer-Erwerbsleben ausgerichtet. Frauen arbeiten aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten und dem noch immer bestehenden Gender Pay Gap viel häufiger in Teilzeit, womit sie ohnehin schon die Mehrheit der unbezahlten Care-Arbeit leisten, was einen bestehenden, zutiefst diskriminierenden Rollenzwang immer noch mehr verstärkt. Hinzu kommt, dass Berufe, in denen mehr Frauen tätig sind, auch schlechter bezahlt sind. Und dann sind Frauen auch noch in der Pension doppelt bestraft, da sie um etwa die Hälfte (!) weniger als Männer erhalten. In der Literaturbranche sieht es besonders ernst aus: Laut dem Rechnungshofbericht 2020 liegt der unbereinigte Gender Wage Gap im Bereich “Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten” mit 49,6% sogar noch deutlich über dem Gesamtdurchschnitt von 36,4%. Die Maßnahmen, die von der Bundesregierung zur Verbesserung der Situation gesetzt wurden, beinhalten unter anderem die “Erhöhung des Pensionsalters für Frauen” – Frauen müssen also länger arbeiten, um nachher noch immer weniger zu bekommen. “Verbesserung bei freiwilliger Versicherung (insbesondere Pflege)” – Frauen, die also ausreichend Geld haben, um mehr einzuzahlen, bekommen nachher zwar mehr als andere, aber immer noch weniger als Männer. “Mit der Einführung der Pensionsboni bei 30 bzw. 40 Jahren von Beitragszeiten aufgrund einer Erwerbsarbeit wurde insbesondere langzeitversicherten Frauen und Männern in Niedriglohnsektoren bzw. bei Teilzeitarbeit eine höhere Pension” [sic! Anm.: Hier bricht der Satz ab] – Diese Maßnahme geht an der Realität vorbei, nämlich dass die sogenannten “Niedriglohnsektoren” eben jene sind, in denen hauptsächlich Frauen arbeiten, also solche, in denen z.B. für Pflege Angehöriger oder behinderter Kinder (siehe Punkt “freiwillige Versicherung”) die Anstellungszeiten häufig unter- oder abgebrochen werden, also eine Langzeitversicherung gar nicht zustande kommt. Es profitieren einmal mehr die Männer, die lange Zeit im “Niedriglohnsektor” tätig sind, und die Frauen gehen leer aus. Wir können uns die maßlose Ungerechtigkeit der Situation nur so erklären, dass die Auswirkungen der Maßnahmen politisch gewollt sind. Es ist völlig unbegreiflich, warum die Regierung und die Sozialpartner der massiven Verschlechterung der Situation für Frauen zugestimmt haben. Es war schließlich absehbar, dass der Großteil der Frauen in ihrer Pension unter die Armutsgrenze fällt. Was in der gesamten Pensionsdebatte fehlt, ist ein feministisches Narrativ, das die Lebensrealitäten der Hälfte der Bevölkerung einkalkuliert. Es mangelt uns im 21. Jahrhundert doch tatsächlich noch immer an einer feministischen Agenda in Politik und Öffentlichkeit. Dabei ist Gleichberechtigung ein Menschenrecht! Wir fordern Sie daher auf, diese untragbare Situation aufzuheben und Frauen eine gleichberechtigte, an ihre Lebenssituation angepasste Teilhabe zu ermöglichen. Wir brauchen eine Pensionsreform, die ihren Namen verdient! Und wir, die IG feministische Autorinnen, brauchen Ihre (finanzielle) Unterstützung als feministische Organisation um Gleichberechtigung zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerlinde Hacker
Dorothea Pointner
≠igfem IG feministische Autorinnen