Antwort von Mag. (FH) Judith Haunold auf: Betreff: „Gierig auf den Galgen“ von F. Klenk

Antwort von Mag. (FH) Judith Haunold auf: Betreff: „Gierig auf den Galgen“ von F. Klenk, Falter 37/23
“Mit Enttäuschung habe ich den Essay von Florian Klenk zum Fall Teichmeister gelesen. Ausführlich widmet sich Herr Klenk den Protesten, skizziert die Lynchjustiz, prangert den digitalen Vigilantismus an und wundert sich tatsächlich, dass Frauen zu so drastischen Maßnahmen greifen. Dabei hätte ein Blick in die Statistik genügt, um von der Irritation zur Erkenntnis zu gelangen.
Im Bericht „Zahlen und Fakten zu sexueller Gewalt gegen Frauen“ mit Stand März 2021 der Frauenberatungsstellen steht Folgendes: „8,8 % der Frauen, die eine Vergewaltigung erlebten, erstatten Anzeige“ (Seite 5). „Die höchste Verurteilungsquote findet sich im Jahr 1995 mit 25,3%. Seither ist dieser Wert im Sinken. 2019 wurden nur 10,34% der Täter nach einer Anzeige auch verurteilt“ (Seite 6). Anschaulich dargestellt werden die niedrigen Verurteilungsraten auch im Bericht „Sexuelle Gewalt an Frauen: einige Zahlen“ vom Bund Autonome Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt Österreich (https://wwww.sexuellegewalt.at/informieren/zahlen-fakten/) auf Seite 5. 2019 waren von 912 Anzeigen nur 98 erfolgreich. Angesichts dieser Realität sollte ein schwindendes Vertrauen in die Justiz niemanden mehr wundern. Zudem ist das Strafausmaß bei Delikten gerade Kindern gegenüber lächerlich gering. Ein Opfer von sexueller Gewalt und Missbrauch leidet lebenslänglich an den Folgen. Warum sollten Täter also nicht auch lebenslänglich für ihre Taten büßen?
Nur mit einer Aussage hat Herr Klenk recht: Der Staat ist gefordert. Das Strafrecht schützt die Täter (im Zweifel für den Angeklagten) und lässt die Opfer im Stich. Die Justiz folgt diesem Irrtum des Patriarchats. Herr Klenk sollte sich mit den Ursachen des Zorns auseinandersetzen, statt das streng formalisierte System hochzuloben und in dieser Sache von Fairness zu sprechen. Bei dieser niedrigen Verurteilungsrate ist das Wort Fairness garantiert nicht angebracht.” Mag. (FH) Judith Haunold